Toolbar-Menü
Hauptmenü

Pressemitteilung

Verfassungsgericht trauert um Monika Weisberg-Schwarz und Rüdiger Postier

- Erschienen am 24.06.2026

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg trauert um seine früheren Präsidenten Monika Weisberg-Schwarz und Rüdiger Postier. Monika Weisberg-Schwarz ist am 31. Mai 2026 im Alter von 77 Jahren verstorben. Rüdiger Postier verstarb am 11. Juni 2026 im Alter von 82 Jahren.

„Mit Monika Weisberg-Schwarz und Rüdiger Postier verliert das Verfassungsgericht zwei Persönlichkeiten, die das Gericht in unterschiedlichen Phasen seiner Entwicklung geprägt und sich um die Verfassungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg in besonderer Weise verdient gemacht haben. Wir nehmen Abschied in großer Dankbarkeit und mit hoher Achtung vor ihrem richterlichen Wirken“, erklärt der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Markus Möller.

Monika Weisberg-Schwarz gehörte der Gründungsgeneration des Verfassungsgerichts an. Sie war von 1993 bis 2009 Richterin des Verfassungsgerichts und von 2004 bis 2009 dessen Präsidentin. Als erste und bislang einzige Präsidentin des Verfassungsgerichts stand sie an der Spitze des Gerichts zu einer Zeit, in der Frauen in herausgehobenen Leitungsämtern der Justiz noch keineswegs selbstverständlich waren. Sie führte das noch junge Gericht in einer wichtigen Phase seiner institutionellen Entwicklung mit großer Sachkunde, Umsicht und hohem Verantwortungsbewusstsein.

Auch außerhalb des Verfassungsgerichts hat Monika Weisberg-Schwarz die brandenburgische Justiz maßgeblich mitgeprägt. Nach richterlichen Tätigkeiten unter anderem in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit war sie Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Brandenburg und später Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.

Rüdiger Postier war von 2009 bis 2012 Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg. Dieses Amt übernahm er nach einer jahrzehntelangen richterlichen Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zuletzt am Bundesverwaltungsgericht. Dort gehörte er dem 8. Senat an und prägte insbesondere die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Kommunalrechts und des Rechts zur Regelung von Vermögensfragen.

Das Verfassungsgericht erinnert sich an Rüdiger Postier als Richterpersönlichkeit von großer Sachkunde, persönlicher Integrität und feinem Sinn für Maß und Ausgleich. Er führte das Gericht mit Umsicht, Kollegialität und der ihm eigenen verbindlichen Art. Kennzeichnend für seinen Führungsstil war der offene und konstruktive Umgang mit den im Plenum vertretenen unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen sowie sein Bestreben, Entscheidungen auf eine möglichst breite gemeinsame Grundlage zu stellen.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg wird Monika Weisberg-Schwarz und Rüdiger Postier ein ehrendes Andenken bewahren. In Dankbarkeit und mit großer Achtung erinnert es an ihr Wirken für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. Den Familien der Verstorbenen sowie allen, die ihnen verbunden waren, gilt sein tief empfundenes Mitgefühl.

Potsdam, im Juni 2026