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Hinweis:

Anträge, die das Verfahren - insbesondere Verfassungsbeschwerden - einleiten, sind schriftlich oder über das elektronische Gerichtspostfach beim Verfassungsgericht einzureichen.

Bei Postwurfsendungen in den Briefkasten ist zu berücksichtigen, dass dieser nur über einen gewöhnlichen Briefeinwurfschlitz verfügt. Briefpost mit hoher Blattzahl kann bei der Poststelle des Justizzentrums für das Verfassungsgericht abgegeben werden.

Eine Übermittlung als E-Mail ist unzulässig. Dies gilt auch für Prozesserklärungen und schriftsätzliches Vorbringen.

Das Verfassungsgericht kann nicht gewährleisten, dass Nachrichten oder Anfragen, die als E-Mail eingehen, beantwortet werden.

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Anträge, die das Verfahren - insbesondere Verfassungsbeschwerden - einleiten, sind schriftlich oder über das elektronische Gerichtspostfach beim Verfassungsgericht einzureichen.

Bei Postwurfsendungen in den Briefkasten ist zu berücksichtigen, dass dieser nur über einen gewöhnlichen Briefeinwurfschlitz verfügt. Briefpost mit hoher Blattzahl kann bei der Poststelle des Justizzentrums für das Verfassungsgericht abgegeben werden.

Eine Übermittlung als E-Mail ist unzulässig. Dies gilt auch für Prozesserklärungen und schriftsätzliches Vorbringen.

Das Verfassungsgericht kann nicht gewährleisten, dass Nachrichten oder Anfragen, die als E-Mail eingehen, beantwortet werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner:
Vorname:
Frau
Nachname:
Kormann
Position:
Vorzimmer des Präsidenten/Geschäftsstelle
E-Mail:
info@­verfassungsgericht.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 600 698 11
Ansprechpartner:
Vorname:
Frau
Nachname:
Schuncke
Position:
Geschäftsleiterin
E-Mail:
rena.schuncke@­verfassungsgericht.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 600 698 12

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