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Datenschutz

Datenschutzerklärung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wann wir auf welcher rechtlichen Grundlage personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten.

I. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) und sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Adresse:
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Jägerallee 9 - 12
14469 Potsdam
vertreten durch:
Präsident des Verfassungsgerichts
Markus Möller
Telefon:
+49 331 600 698 0
Telefax:
+49 331 600 698 30
E-Mail:
info@­verfassungsgericht.brandenburg.de
Mit dem Datenschutz beauftragt:
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Datenschutzbeauftragte
Jägerallee 9 - 12
14469 Potsdam
Adresse:
Telefon:
+49 331 6006980
E-Mail:
datenschutz@­verfassungsgericht.brandenburg.de

II. Verarbeitung personenbezogener Daten in gerichtlichen Verfahren und Justizverwaltungsangelegenheiten

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer Daten

Das Landesverfassungsgericht verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß der Verfassung des Landes Brandenburg und dem Landesverfassungsgerichtsgesetz bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die Aufgaben umfassen die Durchführung verfassungsgerichtlicher Verfahren, einschließlich ihrer kostenrechtlichen Abwicklung und der Dokumentation der Entscheidungen, sowie die Gerichtsverwaltung.

Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) und e), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Vorschriften des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, einschließlich der dort in Bezug genommenen Verfahrensordnungen, insbesondere der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozessordnung. Die Verarbeitung kann je nach Gegenstand des Verfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO umfassen, z.B. Gesundheitsdaten. Diese Daten werden auf der Rechtsgrundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) DSGVO in Verbindung mit den vorstehend in Bezug genommenen Vorschriften verarbeitet. Ergänzend gelten die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes.

Nach Abschluss eines Verfahrens können Daten verarbeitet werden, um der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bzw. der Pflichten nach dem Brandenburgischen Landesarchivgesetz nachzukommen.

Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur verarbeitet, soweit eine gesetzliche Grundlage hierfür vorliegt.

  1. Kategorien der verarbeiteten Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, also beispielsweise Ihr Name und Ihre Adresse, aber auch Angaben zu Sachverhalten, die Ihrer Person zuordenbar sind. Das Landesverfassungsgericht verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere von Verfahrensbeteiligten, Bevollmächtigten, Sachverständigen und Zeugen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten von nicht am Verfahren beteiligten Personen verarbeitet werden, wenn deren Daten sich beispielsweise aus dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten ergeben. Die gerichtlichen Verfahren und Justizverwaltungsangelegenheiten vor dem Landesverfassungsgericht betreffen vielfältige Lebensbereiche, sodass Daten unterschiedlichster Kategorien für ihre Durchführung erforderlich sein können (z.B. Name, Adresse, Beruf, Familienstand, Beziehungen zu Dritten, Kommunikationsdaten etc.). Je nach Streitgegenstand des jeweiligen Verfahrens kann die Verarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO umfassen, z.B. Gesundheitsdaten oder Angaben zu politischen Meinungen, oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Art. 10 DSGVO.

  1. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Das Landesverfassungsgericht kann personenbezogene Daten nicht nur bei Ihnen als betroffene Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, etwa bei Beteiligten des Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht oder des Ausgangsverfahrens, bei Zeugen und Sachverständigen, sachkundigen Dritten, äußerungsberechtigten Landesorganen sowie anhörungsberechtigten Dritten. Darüber hinaus können Auskünfte, Unterlagen oder Akten, die personenbezogene Daten enthalten, bei anderen Stellen, etwa Verwaltungsbehörden oder Gerichten, angefordert werden. Falls das Landesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung durchführt, wird über die Verhandlung ein Protokoll geführt und sie wird in einer Tonaufzeichnung festgehalten. In das Protokoll und die Tonaufzeichnung können ebenfalls personenbezogene Daten aufgenommen werden.

  1. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Innerhalb des Landesverfassungsgerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens betraut sind (Richterinnen und Richter, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Beschäftigte in der Geschäftsstelle und Gerichtsverwaltung). Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren, in die Dokumente abgelegt werden. Der IT-Dienstleister, der diese Fachverfahren zur Verfügung stellt, ist vertraglich streng auf den Datenschutz verpflichtet.

Die Daten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ggf. an verschiedene Kategorien von Empfängern weitergegeben werden, und zwar an:

  • Beteiligte und äußerungsberechtigte Dritte des jeweiligen Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
  • in dem Verfahren hinzuzuziehende Personen (z.B. Sachverständige, Zeugen), soweit es zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
  • sachkundige Dritte, denen im Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist;
  • Behörden, soweit es zu unserer oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa Ausländer- oder Sicherheitsbehörden;
  • die Gerichtsverwaltung des Landgerichts Potsdam, soweit sie für die Bearbeitung der jeweiligen Verwaltungsaufgabe zuständig ist,
  • Ausgangsgerichte, die mit dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren betraut sind, soweit dies zu unserer oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;
  • Beteiligte des Ausgangsverfahrens, soweit es zu unserer oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;
  • in Verfahren, in denen Kosten erhoben werden, ggf. die Landeshauptkasse,
  • zur Auskunft oder zur Akteneinsicht berechtigte Personen oder Stellen auf der Grundlage der hierfür geltenden Bestimmungen.

Soweit im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfindet, können auch nicht am Verfahren beteiligte Dritte, die an der Verhandlung teilnehmen, Kenntnis von personenbezogenen Daten erhalten.

  1. Wie lange speichert das Landesverfassungsgericht Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakte aufgenommen. Personenbezogene Daten werden gespeichert bzw. verarbeitet, solange es für die Erfüllung des Zwecks ihrer Erhebung und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht oder gemäß den Vorgaben der Aktenordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und des Brandenburgischen Archivgesetzes bis zum Ablauf der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.

  1. Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten besteht grundsätzlich lediglich insoweit, als das Landesverfassungsgericht sie für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens benötigt oder zur Erhebung dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.

  1. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nutzt das Landesverfassungsgericht keine Verfahren automatisierter Entscheidungsfindung.

III. Datenverarbeitung beim Besuch unserer Website

  1. Zugriff auf die Website

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Website erheben wir folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website und speichern sie als Webserver-Logfiles:

  • Besuchte Seite
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Menge der gesendeten Daten in Byte
  • Website, von der Sie auf die Seite gelangten (Referrer)
  • Verwendeter Browser und verwendetes Betriebssystem (User-Agent)

Wir protokollieren keine IP-Adressen auf dem Webserver.
Speicherdauer: 30 Tage

  1. Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ihr Browser greift auf diese Dateien zu. Im Rahmen Ihres Webseitenbesuchs wird ein temporäres Session-Cookie (CMS_SESSION_ID) gesetzt, um Funktionen des Content-Management-Systems (CMS) wie Filterformulare oder das Blättern in Ergebnislisten für die Dauer der Sitzung zu speichern. Das Cookie wird mit Sitzungsende gelöscht. Es erlaubt keine Wiedererkennung der Nutzer. Um Ihre Farbauswahl auf der Website für zukünftige Besuche zu sichern, setzen wir ebenfalls ein Cookie ein. Das Cookie enthält lediglich Ihre Farbwahl und keine personenbezogenen Daten. Wenn Sie keine Farbwahl treffen, wird kein Cookie gesetzt. Speicherdauer: 24h

  1. Webhosting

Die Website des Landesverfassungsgerichts wird über besonders geschützte Server des Brandenburgischen IT-Dienstleisters („ZIT-BB“) angeboten (https://zit-bb.brandenburg.de). Das ZIT-BB verarbeitet die Daten, die beim Besuch der Website erhoben werden, als vertraglich gebundener Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen stellen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden. Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung – und damit auch dieser Website – erhebt der ZIT-BB zudem an seiner Firewall folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website und speichert sie in Server-Logfiles:

Ihre Absender-IP-Adresse
Ziel-IP-Adresse (des Webservers)
Dienst/Port (z.B. https / 443)
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Verbindungsdauer

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik der Landesverwaltung erhebt das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam (CERT) im ZIT-BB die zuvor genannten Protokolldaten und wertet sie automatisiert und in pseudonymisierter Form aus. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Absatz 3 Brandenburgisches E-Government-Gesetz. Die Löschung der Daten erfolgt durch Überschreiben nach ca. 7 Tagen. Tritt während dieser Speicherdauer ein Verdacht auf eine Bedrohung für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes auf, können die entsprechenden Protokolldaten gemäß § 16 Absatz 4 Brandenburgisches E-Government-Gesetz längstens drei Monate aufbewahrt werden.

IV. Datenverarbeitung bei Anfragen, im Rahmen des Besucherdienstes, der Akkreditierung von Journalisten oder Durchführung von Veranstaltungen

Sie haben die Möglichkeit, sich über die auf unserer Website genannten Kontaktdaten telefonisch, per Telefax, über das elektronische Gerichtspostfach, per Mail oder auf dem Postweg an uns zu wenden. Bei Anfragen verarbeiten wir erforderlichenfalls die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Kontaktdaten und inhaltliche Angaben) zum Zweck ihrer Bearbeitung. Rechtsgrundlage ist die Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgabe, Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO i.V.m. § 5 BbgDSG.

Ihre Daten speichern wir nur, solange und soweit dies für die Bearbeitung der konkreten Anfrage erforderlich ist. Beispielsweise werden Ihre Daten nach Zusendung von Informationsmaterial umgehend gelöscht. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen nur innerhalb unseres Hauses und geben sie nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter. Nur soweit wir im Einzelfall gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sein sollten, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

Wenn Sie an einer Verhandlung oder Urteilsverkündung des Landesverfassungsgerichts teilnehmen wollen, können die folgenden Daten erhoben werden: Name, Vorname; Geburtsdatum; eine Form der Erreichbarkeit.

Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens für Journalisten können folgende Daten erhoben werden: Name, Vorname; Geburtsdatum; das Medium, für das Sie tätig sind; Telefonnummer; E-Mail-Adresse; Presseausweisnummer. Ferner kann eine Kopie des Presseausweises angefordert werden.

Die Erhebung dieser Daten dient allein zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist jeweils Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO i.V.m. § 5 BbgDSG. Die erhobenen Daten werden spätestens 14 Tage nach der Verhandlung oder Urteilsverkündung gelöscht.

Soweit das Landesverfassungsgericht zum Zweck der Durchführung einer Veranstaltung personenbezogene Daten verarbeitet (etwa den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, ggf. auch Titel, Funktion und Adresse), ist Rechtsgrundlage hierfür ebenfalls Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO i.V.m. § 5 BbgDSG. Die erhobenen Daten werden umgehend nach Abschluss der Veranstaltung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, gelöscht. Im Rahmen von Veranstaltungen werden zum Teil auch Fotoaufnahmen der Anwesenden angefertigt. Soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, findet eine Veröffentlichung dieser Bilder nicht statt.

V. Ihre Rechte bezüglich der vom Landesverfassungsgericht erhobenen Daten

Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, sind Sie „betroffene Person“ im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Sofern im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bestehen für die betroffene Person gemäß der Datenschutz-Grundverordnung die folgenden Rechte:

  1. Auskunftsrecht

Sie haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 DSGVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO). Sind im nicht-justiziellen Bereich die Daten in Akten enthalten, kann stattdessen auch Akteneinsicht gewährt werden (§ 11 BbgDSG). Dieses Recht besteht unbeschadet des Rechts auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit verfassungsgerichtlichen Verfahren nach den Maßgaben des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und ggf. des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg.

  1. Berichtigung unrichtiger und Ergänzung unvollständiger Daten

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  1. Löschung personenbezogener Daten

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.

  1. Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

  1. Widerspruchsrecht

Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen, soweit die Verarbeitung durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher Interessen gerechtfertigt ist. Die Verarbeitung der Daten dürfen wir dann nur fortsetzen, wenn wir zwingende überwiegende schutzwürdige Gründe dafür nachweisen können oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Art. 21 DSGVO, ggf. § 13 BbgDSG).

  1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

In Bezug auf die Datenverarbeitung im nicht-justiziellen Bereich steht der betroffenen Person ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO, § 2 Abs. 1 BbgDSG). Die für das Landesverfassungsgericht Brandenburg zuständige Aufsichtsbehörde ist die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Adresse:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow