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Pressemitteilung vom 13. Januar 2012

Hinweis für die Medien

- Erschienen am 13.01.2012

Verfassungsbeschwerde der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg e.V.

- VfGBbg 47/11 -

 

Am Freitag, dem 17. Februar 2012, findet vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in dessen Dienstgebäude (Potsdam, Jägerallee 9 - 12) um 11.00 Uhr die mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg e.V. statt. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das seine Klagen gegen Fördermittelbescheide des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg betreffend den Zeitraum 2000 bis 2004 letztinstanzlich abgewiesen hat. Das Ministerium hatte die Förderung in das Verhältnis zu der dem Landesverband gewährten Summe gebracht und dabei als maßgebliches Kriterium die Mitgliederstärken der Gemeinden herangezogen. Der Beschwerdeführer erhielt deshalb nur einen Bruchteil der dem Landesverband zugeflossenen Mittel. Dies wertet er als Verletzung seiner Religionsfreiheit sowie als Verstoß gegen den Grundsatz der staatskirchenrechtlichen Neutralität und Parität.