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VerfGBbg, Beschluss vom 17. Januar 2025 - VfGBbg 1/23 -

 

Verfahrensart: Verfassungsbeschwerde
Hauptsache
entscheidungserhebliche Vorschriften: - LV, Art. 12 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 4
- ZPO, § 42 Abs. 2
Schlagworte: - Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig
- Verfassungsbeschwerde unbegründet
- Anhörungsrüge
- Anhörungsrüge, eigenständige Beschwer
- schutzwürdiges Interesse
- rechtliches Gehör
- faires Verfahren
- gesetzlicher Richter
- unabhängiges und unparteiisches Gericht
- Neutralität
- Befangenheit
- Ablehnungsgründe aus anderen Verfahren
- Gesamtwürdigung
- Wiederholte Geltendmachung von Ablehnungsgründen
- Willkür

Zitiervorschlag: VerfGBbg, Beschluss vom 17. Januar 2025 - VfGBbg 1/23 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de

VERFASSUNGSGERICHT
DES LANDES BRANDENBURG

VfGBbg 1/23