Pressemitteilung
Einstweilige Anordnung gegen Landtagspräsidentin erlassen
- Erschienen amDas Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am späten Abend des 25. Februar 2020 auf Antrag der CDU-Fraktion der Präsidentin des Landtags aufgegeben, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau - Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ in den Entwurf der Tagesordnung der 10. Sitzung des Landtags am 27. Februar 2020 aufzunehmen.
Dem Verfahren lag zugrunde, dass ein entsprechender, nach den Vorgaben der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags gestellter Antrag der CDU-Fraktion von der Landtagspräsidentin abgelehnt worden war, nachdem der Vizepräsident des Landtags das erforderliche Einvernehmen dazu versagt hatte.
Das Gericht hat im Rahmen einer Folgenabwägung ausgeführt, dem Vizepräsidenten des Landtags stehe ein von ihm der Sache nach geltend gemachtes Prüfungsrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht zu. Umgekehrt gehöre es zu den autonomen Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle.
Der Beschluss wird in Kürze auf der Internetseite des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg zum Aktenzeichen VfGBbg 1/20 EA veröffentlicht.
Potsdam, den 26. Februar 2020