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Hinweis für die Medien/Öffentlichkeit

Mündliche Verhandlung zum Paritätsgesetz

- Erschienen am 21.07.2020

Es wird freundlich um Kenntnis gebeten, dass keine Anmeldungen mehr für die Teilnahme an der Verhandlung entgegengenommen werden können, da alle freien Plätze für Presse und Öffentlichkeit reserviert wurden. (Stand: 6. August 2020)


VfGBbg 9/19

VfGBbg 55/19


Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg führt im Dienstgebäude des Verfassungsgerichts, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam

am Donnerstag, 20. August 2020, 10:00 Uhr

eine gemeinsame mündliche Verhandlung in den Organstreitverfahren der Parteien der NPD (VfGBbg 9/19) und der AfD sowie Verfassungsbeschwerden von vier Parteimitgliedern der AfD (VfGBbg 55/19) durch.

Die Verfahren betreffen das sogenannte Paritätsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes - Parité-Gesetz, (GVBl.I/19, [Nr. 1]), das die politischen Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen.

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus steht im Sitzungssaal nur eine eingeschränkte Anzahl von Sitzplätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Platzreservierungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden nur bei vorheriger schriftlicher Benachrichtigung der Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts bis spätestens zum 17. August 2020 vorgenommen. Eine Kopie des gültigen Presseausweises ist beizufügen. Die Sitzplätze für die Vertreter der Medien werden nach dem Eingang der Ersuchen um Akkreditierung (vorzugsweise per E-Mail oder Telefax) vergeben; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet ggf. das Los.

Für die weitere Öffentlichkeit steht ebenfalls eine beschränkte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen sowie Anschrift und Erreichbarkeit werden schriftlich, per Telefax oder als E-Mail bis spätestens zum 17. August 2020 entgegengenommen. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet ggf. das Los.

Etwaige noch vorhandene Sitzplätze werden am Morgen des Sitzungstags in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Sofern bereits sämtliche Plätze durch Voranmeldungen reserviert sein sollten, wird dies rechtzeitig auf der Internetseite des Verfassungsgerichts (https://verfassungsgericht.brandenburg.de) mitgeteilt.

Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Verzögerungen, dass vor Einlass in den Sitzungssaal Sicherheitskontrollen durchgeführt werden können. Bei Betreten des Gerichtssaals ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der nach Einnehmen des Sitzplatzes abgelegt werden kann.

Sollten reservierte Plätze bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht eingenommen worden sein, werden die Plätze gegebenenfalls an andere Erschienene vergeben. Dies gilt auch für Medienvertreterinnen und Medienvertreter.

Film-, Foto- und sonstige technische Aufzeichnungen dürfen in der mündlichen Verhandlung nur bis zur Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten und Äußerungsberechtigten gemacht werden.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertreter dürfen mobile Geräte im Offline-Betrieb verwenden, soweit sichergestellt ist, dass sie weder Ton- und Bildaufnahmen noch Datenübermittlungen durchführen.

Die Anordnung weiterer Sicherheitsmaßnamen im Hinblick auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus wird bei Bedarf auf der Internetseite des Verfassungsgerichts bekannt gegeben.

Es ist nicht beabsichtigt, am Tag der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung zu verkünden.

Potsdam, 21. Juli 2020