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Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung zum Paritätsgesetz

- Erschienen am 20.08.2020

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute in den Organstreitverfahren des Landesverbandes der NPD (VfGBbg 9/19) und des Landesverbandes der AfD sowie in Verfassungsbeschwerdeverfahren von vier Parteimitgliedern der AfD (VfGBbg 55/19) mündlich verhandelt.

Die Verfahren betreffen das sogenannte Paritätsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes - Parité-Gesetz, (GVBl.I/19, [Nr. 1]), das die politischen Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen.

Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung hat das Gericht den 23. Oktober 2020, 10.00 Uhr, bestimmt. Konkrete Informationen zur Akkreditierung der Medienvertreter werden zeitnah veröffentlicht.

Potsdam, den 20. August 2020