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Hinweis für die Medien

- Erschienen am 18.10.2017 - Pressemitteilung VfGBbg 63/15

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Übertragung der Zuständigkeit für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch eine 2014 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Sie machen geltend, dass der brandenburgische Landesgesetzgeber unzureichend für einen Ausgleich der hierdurch verursachten Kosten gesorgt habe und damit das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung verletzt worden sei.

Ob am Tag der mündlichen Verhandlung bereits eine Entscheidung verkündet werden wird, hängt vom Verlauf der Verhandlung ab.

Potsdam, 18. Oktober 2017