Toolbar-Menü
Hauptmenü

Pressemitteilung

Eilantrag der AfD-Fraktion zur Behandlung der Notlage im Landtag bleibt ohne Erfolg

- Erschienen am 15.12.2023

VfGBbg 18/23 EA

Das Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag der AfD-Fraktion und ihrer Mitglieder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 18. Dezember 2023 und eine Beschlussfassung des Landtags Brandenburg am 20. Dezember 2023 gestoppt werden sollte, abgelehnt. Die Beratungen und die Beschlussfassung sollen im Hinblick auf die Feststellung der haushaltsrechtlichen Notlage für das Jahr 2024 erfolgen. Das Verfassungsgericht sah nach summarischer Prüfung keine überwiegenden Interessen der Antragsteller, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebieten würden.

Potsdam, 15. Dezember 2023