Pressemitteilung
Terminankündigung - Hinweis für die Medien
- Erschienen amVfGBbg 34/24
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg führt im Dienstgebäude des Verfassungsgerichts, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam
am Freitag, dem 23. Mai 2025, 10:00 Uhr,
eine mündliche Verhandlung in einem Volksbegehren durch. Antragsteller ist die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“. Gegenstand des Verfahrens ist die Zulässigkeit der Volksinitiative. Die Initiative enthält eine Vorlage, mit der der Landtag aufgefordert wird, im Rahmen eines noch näher auszuarbeitenden „Gesundheit-ist-keine-Ware-Gesetzes“ verschiedene finanzielle Förderleistungen, u. a. für Krankenhäuser und Arztpraxen, einzuführen bzw. auszuweiten.
Film-, Foto- und sonstige technische Aufzeichnungen dürfen in der mündlichen Verhandlung nur bis zur Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten und Äußerungsberechtigten gemacht werden.
Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertreter dürfen mobile Geräte im Offline-Betrieb verwenden, soweit sichergestellt ist, dass sie weder Ton- und Bildaufnahmen noch Datenübermittlungen durchführen.