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Pressemitteilung

Terminankündigung im Verfahren VerfGBbg 94/20

- Erschienen am 08.03.2022

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg führt im Dienstgebäude des Verfassungsgerichts, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam

am Freitag, dem 18. März 2022, 10:00 Uhr,

eine mündliche Verhandlung im Verfahren über den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch. Das Verfahren betrifft die Zulässigkeit der sogenannten Verdachtberichterstattung gegenüber politischen Parteien gem. § 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg. Die Antragsteller gehören der AfD-Fraktion des Landtags Brandenburg an.

Es ist nicht beabsichtigt, am Tag der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung zu verkünden.

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus steht im Sitzungssaal nur eine eingeschränkte Anzahl von Sitzplätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Es gilt die 3G-Regelung, wonach nur geimpfte, genesene oder geteste Personen mit tagesaktuellem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden bzw. 48 Stunden bei einem PCR-Testergebnis) einer offiziellen Teststelle sowie mit einem gültigen Lichtbildausweis Zutritt in das Gebäude des Verfassungsgerichts erhalten. Es werden keine Testangebote am Verfassungsgericht vorgehalten.

Platzreservierungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden nur bei vorheriger schriftlicher Benachrichtigung der Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts bis spätestens zum 10. März 2022 vorgenommen. Eine Kopie des gültigen Presseausweises ist beizufügen. Die Sitzplätze für die Vertreter der Medien werden nach dem Eingang der Ersuchen um Akkreditierung (vorzugsweise per E-Mail oder Telefax) vergeben; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet ggf. das Los.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (vgl. Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Datenschutzerklärung des Verfassungsgerichts entnommen werden, welche auf der Internetpräsenz https://verfassungsgericht.brandenburg.de unter „Datenschutz“ abrufbar ist.

Für die weitere Öffentlichkeit steht ebenfalls eine beschränkte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen sowie Anschrift und Erreichbarkeit werden schriftlich, per Telefax oder als E-Mail bis spätestens zum 10. März 2022 entgegengenommen. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet ggf. das Los.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (vgl. Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen der Anmeldung der Öffentlichkeit können ebenfalls der Datenschutzerklärung des Verfassungsgerichts auf der Internetpräsenz https://verfassungsgericht.brandenburg.de unter „Datenschutz“ entnommen werden.

Etwaige noch vorhandene Sitzplätze werden am Morgen des Sitzungstags in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Sofern bereits sämtliche Plätze durch Voranmeldungen reserviert sein sollten, wird dies rechtzeitig auf der Internetseite des Verfassungsgerichts (https://verfassungsgericht.brandenburg.de) mitgeteilt.

Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Verzögerungen, dass vor Einlass in den Sitzungssaal Sicherheitskontrollen durchgeführt werden können. Ein Einlass in das Dienstgebäude ist nur mit einem FFP2-Mund-Nasen-Schutz möglich. Der FFP2-Mund-Nasen-Schutz muss auch während der Verhandlung bis zum Verlassen des Gebäudes getragen werden. Es werden keine FFP2-Masken am Verfassungsgericht vorgehalten.

Sollten reservierte Plätze bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht eingenommen worden sein, werden die Plätze gegebenenfalls an andere Erschienene vergeben. Dies gilt auch für Medienvertreterinnen und Medienvertreter.

Film-, Foto- und sonstige technische Aufzeichnungen dürfen in der mündlichen Verhandlung nur bis zur Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten und Äußerungsberechtigten gemacht werden.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertreter dürfen mobile Geräte im Offline-Betrieb verwenden, soweit sichergestellt ist, dass sie weder Ton- und Bildaufnahmen noch Datenübermittlungen durchführen.

Die Anordnung weiterer Sicherheitsmaßnamen im Hinblick auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus wird bei Bedarf auf der Internetseite des Verfassungsgerichts bekannt gegeben.