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1. Pressemitteilung vom 1. März 2011

- Erschienen am 01.03.2011

Am 24. Februar 2011 ist der Vizepräsident des Verfassungsgerichtes, Prof. Michael Dawin, nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ausgeschieden.

Herr Prof. Dawin war seit Mai 2004 Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg und seit Januar 2009 dessen Vizepräsident.  

In Wuppertal geboren, studierte Herr Prof. Dawin Rechtswissenschaften in Mainz und Saarbrücken. 1970 bestand er das zweite juristische Staatsexamen und wurde in Rheinland-Pfalz zum Regierungsassessor ernannt. Er war dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz tätig und wurde 1971 an das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst abgeordnet und sodann zum Richter auf Lebenszeit berufen. 1977 erfolgte seine Ernennung als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Von April 1987 bis August 2007 war er Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Im Jahr 2002 ernannte ihn die Universität Potsdam zum Honorarprofessor. Er ist Mitautor eines bekannten Großkommentars zur Verwaltungsgerichtsordnung.

Prof. Dawin hat sich mit großem Einsatz an der Entwicklung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg beteiligt und hatte auf vielfältige Weise maßgeblichen Einfluss auf die Rechtsprechung.