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Hinweis zur geschlechterneutralen Sprache

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verwendet das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen und Verlautbarungen das in der deutschen Sprache hierfür verfügbare generische Geschlecht, wenn es darum geht, eine Rolle (z.B. „Amtsperson“, „Beamter“) oder eine Personengruppe (z.B. „Wähler“) unabhängig vom Geschlecht der Rolleninhaber oder Mitglieder dieser Gruppe zu bezeichnen. Hiermit beziehen wir ausdrücklich Menschen aller Geschlechteridentitäten ohne wertenden Unterschied ein.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verwendet das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen und Verlautbarungen das in der deutschen Sprache hierfür verfügbare generische Geschlecht, wenn es darum geht, eine Rolle (z.B. „Amtsperson“, „Beamter“) oder eine Personengruppe (z.B. „Wähler“) unabhängig vom Geschlecht der Rolleninhaber oder Mitglieder dieser Gruppe zu bezeichnen. Hiermit beziehen wir ausdrücklich Menschen aller Geschlechteridentitäten ohne wertenden Unterschied ein.