VerfGBbg, Beschluss vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 25/04 -
Verfahrensart: |
Kommunalverfassungsbeschwerde Hauptsache |
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entscheidungserhebliche Vorschriften: | - BRAGO, § 10 Abs. 1; BRAGO, § 113 Abs. 2 Satz 3 | |
Schlagworte: | - Gegenstandswert | |
Zitiervorschlag: | VerfGBbg, Beschluss vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 25/04 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de |
DES LANDES BRANDENBURG
VfGBbg 25/04
IM NAMEN DES VOLKES |
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In dem kommunalen
Verfassungsbeschwerdeverfahren
Gemeinde Groß Breese, Beschwerdeführerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Q.
hat das Verfassungsgericht des Landes
Brandenburg am 15. Juni 2006 b e s c h l o s s e n : Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 EUR festgesetzt. G r ü n d e : 1. Die Gegenstandswertfestsetzung beruht auf §§ 10 Abs. 1, 113 Abs. 2 Satz 3 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung. Diese Vorschriften sind gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weiter anwendbar, da die Beschwerdeführerin ihre Verfahrensbevollmächtigten für das verfassungsgerichtliche Verfahren bereits vor dem 1. Juli 2004 mandatiert hat. Der Gegenstandswert ist zufolge § 113 Abs. 2 Satz 3 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen, jedoch nicht unter 4.000 EUR. 2. Das Verfassungsgericht hält einen
Gegenstandswert von 10.000 EUR für angemessen. Hierbei hat es zum einen
berücksichtigt, daß das Verfahren für die Beschwerdeführerin zwar von
einiger Bedeutung war. Andererseits jedoch war der Begründungsaufwand des
nur drei Seiten umfassenden Beschwerdeschriftsatzes sehr gering. Zudem waren
die rechtlichen Gesichtspunkte, die für die Entscheidung des Verfahrens von
Bedeutung waren, bereits Gegenstand der Rechtsprechung des
Landesverfassungsgerichtes gewesen, worauf die in den Entscheidungsgründen
enthaltenen Zitate verweisen. |
Weisberg-Schwarz | Prof. Dr. Dombert |
Prof. Dr. Harms-Ziegler | Havemann |
Dr. Jegutidse | Dr. Knippel |
Prof. Dr. Schröder | Prof. Dr. Will |