VerfGBbg, Beschluss vom 10. März 2005 - VfGBbg 82/03 -
Verfahrensart: |
Kommunalverfassungsbeschwerde sonstige |
|
entscheidungserhebliche Vorschriften: | - VerfGGBbg, § 15 | |
Schlagworte: | - Befangenheit | |
Zitiervorschlag: | VerfGBbg, Beschluss vom 10. März 2005 - VfGBbg 82/03 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de |
DES LANDES BRANDENBURG
VfGBbg 82/03
IM NAMEN DES VOLKES |
||
|
||
In dem kommunalen
Verfassungsbeschwerdeverfahren
Gemeinde Groß Gaglow, Beschwerdeführerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.,
hier: Befangenheitsanträge gegen die Verfassungsrichter Weisberg-Schwarz, Prof. Dr. Dombert, Prof. Dr. Harms-Ziegler, Havemann, Dr. Jegutidse, Dr. Knippel, Prof. Dr. Schröder und Prof. Dr. Will hat das Verfassungsgericht des Landes
Brandenburg am 10. März 2005 b e s c h l o s s e n : Die Befangenheitsanträge werden für unzulässig erklärt. G r ü n d e : Die Befangenheitsanträge sind unzulässig.
Sie sind rechtsmißbräuchlich. Die geltend gemachten Umstände können
Mißtrauen in die Unparteilichkeit der Richter unter keinem denkbaren
Gesichtspunkt rechtfertigen. Art und Weise sowie Inhalt der
Ablehnungsgesuche stellen den rechtsmißbräuchlichen Einsatz des
Ablehnungsrechts dar. Die Beschwerdeführerin stellt offenkundig falsche
Behauptungen auf. Ihr ist bekannt, daß die in Bezug genommene Beratung nicht
stattgefunden hat und die behauptete Entscheidung nicht getroffen worden
ist. Deshalb kann über das Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin unter
Mitwirkung der abgelehnten Richter befunden werden (BVerwG, Beschluß vom
17.5.1989 - 5 CB 6/89 -). |
Weisberg-Schwarz | Prof. Dawin |
Prof. Dr. Dombert | Prof. Dr. Harms-Ziegler |
Havemann | Dr. Jegutidse |
Dr. Knippel | Prof. Dr. Schröder |
Prof. Dr. Will |