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VerfGBbg, Beschluss vom 10. März 2005 - VfGBbg 82/03 -

 

Verfahrensart: Kommunalverfassungsbeschwerde
sonstige
entscheidungserhebliche Vorschriften: - VerfGGBbg, § 15
Schlagworte: - Befangenheit
Zitiervorschlag: VerfGBbg, Beschluss vom 10. März 2005 - VfGBbg 82/03 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de

VERFASSUNGSGERICHT
DES LANDES BRANDENBURG

VfGBbg 82/03



IM NAMEN DES VOLKES

 
B E S C H L U S S
In dem kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren

Gemeinde Groß Gaglow,
vertreten durch das Amt Neuhausen/Spree,
dieses vertreten durch den Amtsdirektor,
Amtsweg 1,
03058 Neuhausen,

Beschwerdeführerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.,

wegen: kommunale Neugliederung;
hier: Eingemeindung der Gemeinde Groß Gaglow (Amt Neuhausen/Spree) in die Stadt Cottbus

hier: Befangenheitsanträge gegen die Verfassungsrichter Weisberg-Schwarz, Prof. Dr. Dombert, Prof. Dr. Harms-Ziegler, Havemann, Dr. Jegutidse, Dr. Knippel, Prof. Dr. Schröder und Prof. Dr. Will

hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
durch die Verfassungsrichter Weisberg-Schwarz, Prof. Dawin, Prof. Dr. Dombert, Prof. Dr. Harms-Ziegler, Havemann, Dr. Jegutidse, Dr. Knippel, Prof. Dr. Schröder und Prof. Dr. Will

am 10. März 2005

b e s c h l o s s e n :

Die Befangenheitsanträge werden für unzulässig erklärt.

G r ü n d e :

Die Befangenheitsanträge sind unzulässig. Sie sind rechtsmißbräuchlich. Die geltend gemachten Umstände können Mißtrauen in die Unparteilichkeit der Richter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen. Art und Weise sowie Inhalt der Ablehnungsgesuche stellen den rechtsmißbräuchlichen Einsatz des Ablehnungsrechts dar. Die Beschwerdeführerin stellt offenkundig falsche Behauptungen auf. Ihr ist bekannt, daß die in Bezug genommene Beratung nicht stattgefunden hat und die behauptete Entscheidung nicht getroffen worden ist. Deshalb kann über das Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin unter Mitwirkung der abgelehnten Richter befunden werden (BVerwG, Beschluß vom 17.5.1989 - 5 CB 6/89 -).
 

Weisberg-Schwarz Prof. Dawin
   
Prof. Dr. Dombert Prof. Dr. Harms-Ziegler
   
Havemann Dr. Jegutidse
   
Dr. Knippel Prof. Dr. Schröder
 
Prof. Dr. Will