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Pressemitteilung

- Erschienen am 25.06.2019

VfGBbg 42/19

Erstmalig hat das Landesverfassungsgericht am 21. Juni 2019 über eine Nichtanerkennungsbeschwerde zu entscheiden gehabt. Das erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Verfahren eröffnet die Möglichkeit, die Entscheidung des Landeswahlausschusses, Parteien oder politische Vereinigungen nicht als wahlvorschlagsberechtigt zur Landtagswahl anzuerkennen, beim Landesverfassungsgericht in einem beschleunigt zu bearbeitenden Hauptsacheverfahren zur Überprüfung zu stellen.

Das Landesverfassungsgericht hat die Nichtanerkennungsbeschwerde der Lausitzer Allianz, deren Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 7. Landtag Brandenburg vom Landeswahlausschuss abgelehnt worden war, in seiner Sitzung als unzulässig verworfen, da wesentliche verfahrensrechtliche Anforderungen nicht eingehalten worden waren. Der Beschluss wird in Kürze auf der Internetseite des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg veröffentlicht.

Potsdam, 25. Juni 2019

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Datum
25.06.2019
Rubrik
Presseerklärungen