Toolbar-Menü
Hauptmenü

Presserklärung vom 21. Februar 2011

- Erschienen am 21.02.2011

Hinweis für die Medien

 

Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Potsdam

- VfGBbg 45/09 -


Am Freitag, dem 25. Februar 2011, findet vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in dessen Dienstgebäude (Potsdam, Jägerallee 9 - 12), um 11.00 Uhr, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Potsdam statt. Die Beschwerdeführerin stellt eine Regelung der Kommunalverfassung Brandenburg zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung, nach der Fraktionen in Gemeindevertretungen kreisfreier Städte aus mindestens vier Mitgliedern bestehen müssen. Die Beschwerdeführerin sieht sich durch diese Bestimmung in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Es sei Angelegenheit der Kommune, Regelungen zur Mindeststärke von Fraktionen zu treffen. Die Bestimmung schließe kleinere politische Gruppierungen von bestimmten, den Fraktionen vorbehaltenen Beteiligungsrechten am politischen Willensbildungsprozess aus, dies verstoße gegen das Demokratieprinzip. Das Verfahren hat durch den Austritt von zwei Potsdamer Stadtverordneten aus ihrer Fraktion kürzlich an Aktualität gewonnen. Die Stadtverordneten haben eine eigene Abgeordnetengruppe gegründet, die Fraktionsrechte nicht genießt. Einer der beiden verlor durch den Austritt seinen Sitz in vier Ausschüssen.

 

Potsdam, 21. Februar 2011